Weitere Hilfe
Für die Beerdigung ist jene Pfarre zuständig, in der der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Der Termin wird in Absprache zwischen Pfarramt und Bestattungsunternehmen festgelegt. In der Regel wird eine Beerdigung wie folgt ablaufen:
Vonseiten der Pfarre wird kein Honorar in Rechnung gestellt. Zusätzlicher Aufwand (Chor, Sänger etc.) wird direkt mit den Betreffenden abgerechnet.